E-Sports-Vereine werden gemeinnützig – was sich jetzt wirklich ändert

Lange wurde darüber diskutiert, jetzt ist es beschlossen: E-Sports-Vereine können in Deutschland künftig als gemeinnützig anerkannt werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2025 hat der Gesetzgeber eine zentrale Hürde für Vereine im E-Sports-Bereich beseitigt. Doch was bedeutet diese Änderung konkret für Vereine, Mitglieder*innen und potenzielle Sponsoren? Und was gilt ab wann?

Was genau wurde beschlossen?

Mit dem Jahressteuergesetz 2025 wird die Abgabenordnung geändert. Ab dem 1. Januar 2026 zählt die Förderung des E-Sports ausdrücklich zu den gemeinnützigen Zwecken im Sinne von § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung. Damit wird E-Sport steuerlich dem klassischen Sport gleichgestellt, ähnlich wie es bereits beim Schach der Fall ist.

Der Bundestag hat diese Änderung beschlossen, der Bundesrat hat zugestimmt. Damit ist der gesetzgeberische Prozess abgeschlossen. Diese Einordnung wurde unter anderem vom E-Sport-Bund Deutschland e.V. und im Deutschlandfunk bestätigt und eingeordnet.

Wichtig ist dabei: Es handelt sich um eine steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit, nicht automatisch um eine sportrechtliche Gleichstellung in allen Bereichen.

Ab wann gilt die Gemeinnützigkeit für E-Sports-Vereine?

Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2026. Ab diesem Zeitpunkt können E-Sports-Vereine beim zuständigen Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen. Eine rückwirkende Anerkennung für frühere Jahre ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.

Bis dahin sollten Vereine ihre Satzung, ihre tatsächliche Geschäftsführung und ihre Vereinszwecke prüfen und gegebenenfalls anpassen.

Was bedeutet „gemeinnützig“ konkret für einen E-Sports-Verein?

Ein als gemeinnützig anerkannter E-Sports-Verein profitiert von mehreren steuerlichen und strukturellen Vorteilen:

  • Befreiung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer im ideellen Bereich
  • Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen
  • Zugang zu öffentlichen Fördermitteln
  • Nutzung von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen
  • Höhere Attraktivität für Sponsoren und Förderpartner

Gerade für junge Vereine kann das ein entscheidender Schritt sein, um nachhaltige Strukturen aufzubauen.

Gilt jetzt jeder E-Sports-Verein automatisch als gemeinnützig?

Nein. Die Gemeinnützigkeit ist kein Automatismus. Jeder Verein muss weiterhin die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, die für alle gemeinnützigen Organisationen gelten.

Dazu gehören unter anderem:

  • eine klare, gemeinnützige Satzung
  • eine tatsächliche Geschäftsführung, die diesen Zweck verfolgt
  • keine Gewinnerzielungsabsicht
  • Verwendung der Mittel ausschließlich für den Vereinszweck

Das Finanzamt prüft jeden Verein individuell. Reine Profiorganisationen oder wirtschaftlich ausgerichtete Konstrukte werden in der Regel nicht als gemeinnützig anerkannt.

Betrifft die Regelung auch E-Sports-Teams ohne Vereinsstruktur?

Nein. Die neue Regelung gilt ausschließlich für eingetragene Vereine oder vergleichbare gemeinnützige Körperschaften. Lose Teams, Organisationen in der Rechtsform einer GmbH oder Einzelunternehmen fallen nicht darunter.

Wer als Team von den Vorteilen profitieren möchte, muss eine entsprechende Vereinsstruktur schaffen oder prüfen, ob eine Umwandlung sinnvoll ist.

Welche Rolle spielt Jugendarbeit und Nachwuchsförderung?

Eine sehr große. Der Gesetzgeber betont ausdrücklich den gesellschaftlichen Nutzen von E-Sport, insbesondere in den Bereichen Jugendarbeit, Medienkompetenz und Gemeinschaftsbildung.

Vereine, die:

  • Nachwuchsarbeit leisten
  • Trainingsstrukturen anbieten
  • pädagogische Konzepte verfolgen
  • soziale Integration fördern

haben deutlich bessere Chancen auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Das entspricht auch der Position des E-Sport-Bund Deutschland e.V., der diese Aspekte seit Jahren politisch vertritt.

Wie beantragt ein E-Sports-Verein die Gemeinnützigkeit?

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt nicht automatisch. E-Sports-Vereine müssen sie aktiv beim zuständigen Finanzamt beantragen. Maßgeblich sind dabei die allgemeinen Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts nach der Abgabenordnung.

Schritt 1: Satzung prüfen oder anpassen

Grundlage jeder Anerkennung ist die Vereinssatzung. Sie muss eindeutig festlegen, dass der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Ab 2026 kann dabei ausdrücklich die Förderung des E-Sports als Zweck benannt werden.

Wichtig ist, dass:

  • der gemeinnützige Zweck klar formuliert ist
  • keine Gewinnerzielungsabsicht besteht
  • Mittel des Vereins nur für den Satzungszweck verwendet werden
  • Regelungen zur Vermögensbindung bei Auflösung enthalten sind

Viele Finanzämter orientieren sich an den sogenannten Mustersatzungen der Abgabenordnung. Eine saubere Satzung reduziert spätere Rückfragen deutlich.

Schritt 2: Gründung oder Satzungsänderung formell beschließen

Bestehende Vereine müssen eine Satzungsänderung in einer Mitgliederversammlung beschließen. Neue Vereine sollten die Satzung direkt korrekt aufsetzen. Änderungen müssen ordnungsgemäß protokolliert und beim Registergericht eingereicht werden, wenn der Verein eingetragen ist.

Erst eine rechtlich wirksame Satzung kann Grundlage für die steuerliche Prüfung sein.

Schritt 3: Antrag beim Finanzamt stellen

Der Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt beim für den Verein zuständigen Finanzamt. In der Regel wird dabei eingereicht:

  • die aktuelle Satzung
  • der Gründungsbeschluss oder die Satzungsänderung
  • eine Beschreibung der geplanten Vereinsaktivitäten
  • bei bestehenden Vereinen ggf. ein Tätigkeitsbericht

Das Finanzamt prüft, ob Satzung und geplante Tätigkeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Schritt 4: Vorläufige oder endgültige Anerkennung

Neue Vereine erhalten häufig zunächst eine vorläufige Anerkennung. Nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums prüft das Finanzamt, ob die tatsächliche Geschäftsführung mit der Satzung übereinstimmt.

Dabei wird unter anderem geprüft:

  • wie Einnahmen verwendet wurden
  • ob wirtschaftliche Aktivitäten korrekt abgegrenzt sind
  • ob die Gemeinnützigkeit praktisch gelebt wird

Erst danach erfolgt die endgültige Anerkennung.

Ändert sich dadurch etwas für Sponsoring und Kooperationen?

Ja, aber mit Einschränkungen. Gemeinnützige E-Sports-Vereine können für Sponsoren attraktiver werden, da:

  • Spenden steuerlich absetzbar sein können
  • die Vereinsstruktur rechtliche Sicherheit bietet
  • langfristige Partnerschaften einfacher umsetzbar sind

Gleichzeitig müssen Sponsoringverträge sauber gestaltet werden. Zu hohe Gegenleistungen oder rein werbliche Konstrukte können die Gemeinnützigkeit gefährden. Hier ist eine klare Trennung zwischen Spenden, Sponsoring und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb notwendig.

Ist E-Sport jetzt vollständig mit klassischem Sport gleichgestellt?

Nein. Die Anerkennung betrifft ausschließlich das Steuerrecht. In anderen Bereichen, etwa im Sportförderrecht oder bei der Aufnahme in klassische Sportverbände, bestehen weiterhin Unterschiede.

Auch der Deutschlandfunk weist darauf hin, dass die Entscheidung zwar ein wichtiger Schritt ist, aber keine vollständige Gleichstellung in allen Rechtsbereichen bedeutet.

Ein Meilenstein mit klaren Regeln

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für E-Sports-Vereine ist ein historischer Schritt für die Szene in Deutschland. Sie schafft Rechtssicherheit, neue Finanzierungsmöglichkeiten und bessere Rahmenbedingungen für nachhaltige Vereinsarbeit.

Gleichzeitig bleibt die Umsetzung anspruchsvoll. Satzung, Struktur und tatsächliche Arbeit müssen sauber aufgestellt sein, um die Vorteile wirklich nutzen zu können.

Wenn du einen E-Sports-Verein gründest, leitest oder weiterentwickeln möchtest, lohnt es sich jetzt mehr denn je, frühzeitig strategisch zu planen und rechtliche sowie finanzielle Fragen professionell zu klären.

Wenn du wissen willst, wie dein Verein optimal aufgestellt sein sollte und welche Schritte jetzt sinnvoll sind, kannst du dir hier direkt einen Termin buchen:

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