Ab wann muss ich als Streamer*in ein Gewerbe anmelden?

Ab wann muss ich als Streamer*in ein Gewerbe anmelden?

Viele starten das Streamen als Hobby doch was, wenn erste Einnahmen durch Abonnements, Donations oder Sponsorings fließen? Spätestens dann stellt sich die Frage: Muss ich als Streamer*in ein Gewerbe anmelden?

Streamen als Hobby vs. Einnahmequelle

Solange du keinerlei Einnahmen erzielst, gilt das Streamen in der Regel als Hobby. Sobald aber Geld fließt, sei es durch Twitch Subs, YouTube-Werbung, Patreon, Sponsoren oder Affiliate-Links, betreibst du eine wirtschaftliche Tätigkeit. Und genau das ist die Voraussetzung für eine Gewerbeanmeldung.

Wann genau muss ich ein Gewerbe anmelden?

Sobald du regelmäßig als Streamer*in Geld verdienst, also mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitest, musst du dein Streamen als gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du haupt- oder nebenberuflich tätig bist. Schon wenige Euro im Monat können ausreichen.

Streamen als Nebenberuf

Wenn du neben dem Studium oder Job streamst, gilt deine Streaming-Tätigkeit in der Regel als nebenberuflich. Du musst trotzdem ein Gewerbe anmelden, bist aber häufig von der IHK-Mitgliedschaft oder der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit.

Streamen als Hauptberuf

Sobald dein Einkommen durch das Streamen den Lebensunterhalt deckt oder du mehr Zeit dafür aufwendest als für deinen ursprünglichen Job, wird daraus ein Hauptberuf. In diesem Fall solltest du dich zusätzlich mit Themen wie Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuern beschäftigen.

Fazit

Wer als Streamer*in Geld verdient, egal ob regelmäßig oder nur hin und wieder, sollte sich frühzeitig mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigen. Eine Gewerbeanmeldung ist Pflicht, sobald du Einnahmen mit Gewinnerzielungsabsicht generierst. So bleibst du rechtlich auf der sicheren Seite und kannst dein Projekt professionell ausbauen. Was sich dann genau für dich ändert erfährst du hier!

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