Du streamst auf Twitch, erstellst Content für YouTube oder baust dir gerade deine Community auf? Dann hast du vermutlich schon eine Privathaftpflichtversicherung. Die Frage ist nur: Bist du damit auch für deine Tätigkeit als Streamer*in oder Content Creator abgesichert? Spoiler: In den meisten Fällen nicht ausreichend. Warum das so ist und welche Absicherung du wirklich brauchst, erfährst du hier.
Warum die Privathaftpflicht für Content Creator oft nicht greift
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt dich, wenn du im Privatleben anderen versehentlich Schaden zufügst. Du verschüttest Kaffee über den Laptop eines Freundes oder beschädigst beim Umzug die Wand in der gemieteten Wohnung? Deine Privathaftpflicht springt ein.
Sobald du aber mit Streaming, Content Creation oder Social Media Geld verdienst, ändert sich die Situation grundlegend. Ab dem Moment, wo du Einnahmen erzielst, giltst du als selbstständig und deine Tätigkeit wird nicht mehr als rein privat eingestuft.
Das Problem: Die meisten Privathaftpflichtversicherungen decken berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten gar nicht oder nur sehr eingeschränkt ab.
Was viele Privathaftpflichten bei nebenberuflicher Tätigkeit bieten
Einige moderne Privathaftpflichtversicherungen schließen nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze mit ein. Die gängigen Grenzen liegen je nach Versicherer bei:
- 10.000 Euro Jahresumsatz
- 16.000 Euro Jahresumsatz
- 22.000 Euro Jahresumsatz
- Teilweise bis 25.000 Euro Jahresumsatz
Wichtig: Diese Regelung gilt nur, wenn du die Tätigkeit nebenberuflich ausübst. Sobald dein Streaming oder Content Creation dein Haupteinkommen ist, greift die Privathaftpflicht in der Regel nicht mehr, egal wie niedrig dein Umsatz ist.
Die versteckten Fallstricke
Aber selbst wenn du unter der Umsatzgrenze bleibst und nebenberuflich tätig bist, gibt es weitere Einschränkungen:
Eingeschränkte Tätigkeiten: Viele Versicherer listen explizit auf, welche nebenberuflichen Tätigkeiten mitversichert sind. Content Creation, Streaming oder Influencer Tätigkeiten sind oft nicht dabei.
Vermögensschäden ausgeschlossen: Die typischsten Schadensfälle für Content Creator sind sogenannte reine Vermögensschäden. Diese entstehen zum Beispiel durch Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstöße oder Fehler bei Werbekennzeichnungen. In fast allen Privathaftpflichtversicherungen sind Vermögensschäden komplett ausgeschlossen.
Hauptberuflichkeit entscheidend: Sobald Streaming deine einzige Einnahmequelle ist, übst du die Tätigkeit hauptberuflich aus, auch wenn du nur 500 Euro im Monat verdienst. Die Privathaftpflicht lehnt im Schadenfall ab.
Welche Risiken haben Content Creator wirklich?
Als Streamer*in oder Content Creator bist du täglich mit Risiken konfrontiert, an die du vielleicht gar nicht denkst. Hier einige reale Szenarien:
Urheberrechtsverletzungen: Du verwendest in deinem Stream versehentlich Musik, für die du keine Lizenz hast. Die GEMA oder der Rechteinhaber mahnt dich ab. Die Forderungen können schnell mehrere tausend Euro betragen. Anfang 2023 erhielten viele Instagram Creator Abmahnungen wegen unlizenzierter Musik in Reels, teilweise mit Forderungen bis 25.000 Euro.
Markenrechtsverletzung: Du zeigst unabsichtlich ein geschütztes Logo oder verwendest einen Markennamen falsch. Die Folge: Abmahnung und Schadensersatzforderung.
Fehlende Werbekennzeichnung: Du vergisst bei einem gesponserten Post die Kennzeichnung als Werbung. Ein Mitbewerber mahnt dich ab wegen unlauterer Werbung.
Bildrechtsverletzung: Du verwendest ein Foto aus dem Internet, ohne die Rechte daran zu haben. Der Fotograf fordert Schadensersatz. In dokumentierten Fällen wurden Streitwerte von 6.000 Euro pro Bild festgesetzt.
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Du filmst versehentlich Personen, die nicht gefilmt werden wollten, oder machst abwertende Aussagen über jemanden. Die betroffene Person verklagt dich auf Schadensersatz.
All diese Schäden haben eines gemeinsam: Sie sind typische Vermögensschäden und in der normalen Privathaftpflicht nicht versichert.
Was du als Content Creator wirklich brauchst
Für eine umfassende Absicherung als Streamer*in oder Content Creator solltest du folgende Versicherungsbausteine in Betracht ziehen:
Berufshaftpflichtversicherung für Content Creator
Diese speziellen Versicherungen sind auf die Bedürfnisse von Bloggerinnen, YouTuberinnen, Streamerinnen und Influencerinnen zugeschnitten. Sie decken typischerweise:
- Personen und Sachschäden bei beruflichen Tätigkeiten
- Schäden durch Fehler bei der Content Erstellung
- Kosten für Rechtsstreitigkeiten (passiver Rechtsschutz)
- Weltweiter Schutz
Deckungssummen: Meist zwischen 500.000 Euro und 10 Millionen Euro
Kosten: Je nach Jahresumsatz und Deckungssumme zwischen etwa 10 und 40 Euro monatlich
Vermögensschadenhaftpflicht
Diese Erweiterung ist das Herzstück für Content Creator. Sie schützt dich speziell vor:
- Urheberrechtsverletzungen
- Markenrechtsverletzungen
- Wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Deckungssummen: Oft zwischen 50.000 und 100.000 Euro zusätzlich zur Berufshaftpflicht
Weitere sinnvolle Absicherungen
Cyberversicherung: Schützt dich bei Hackerangriffen auf deine Accounts oder Datenverlusten
Elektronikversicherung: Sichert dein teures Equipment (PC, Mikrofon, Kamera, etc.) ab
Rechtsschutzversicherung: Hilft bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, wobei du prüfen solltest, ob deine individuellen Risiken abgedeckt sind
Ab wann brauchst du eine eigene Versicherung?
Die ehrliche Antwort: Sobald du die ersten Einnahmen erzielst. Viele warten zu lange und denken „Ich verdiene ja noch nicht viel, da wird schon nichts passieren.“ Aber eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kann auch bei 100 Euro Monatsumsatz mehrere tausend Euro kosten.
Faustregel:
- Unter 1.000 Euro Jahresumsatz: Prüfe deine bestehende Privathaftpflicht und frage beim Versicherer explizit nach, ob deine Tätigkeit mitversichert ist
- 1.000 bis zur Umsatzgrenze deiner Privathaftpflicht: Dokumentiere, dass du nebenberuflich tätig bist und prüfe die Bedingungen genau
- Über der Umsatzgrenze oder hauptberuflich: Du brauchst definitiv eine Berufshaftpflicht für Content Creator
Typische Fehler, die du vermeiden solltest
„Ich bin doch nur Hobby Streamer“: Sobald du Geld verdienst, bist du kein Hobby Streamer mehr, sondern selbstständig. Die rechtliche Bewertung ist unabhängig von deiner eigenen Einschätzung.
„Meine Privathaftpflicht deckt das schon ab“: Verlass dich nicht auf Annahmen. Lies die Versicherungsbedingungen oder frage direkt beim Versicherer nach.
„Mir ist noch nie etwas passiert“: Glück gehabt! Aber eine Abmahnung kann jederzeit kommen und dann ist es zu spät für eine Versicherung.
„Das ist mir zu teuer“: Eine Berufshaftpflicht für Content Creator kostet oft weniger als 20 Euro im Monat. Eine einzige Abmahnung kann dagegen mehrere tausend Euro kosten.
So gehst du vor
Schritt 1: Prüfe deine aktuelle Privathaftpflicht. Ruf bei deinem Versicherer an und frage explizit nach, ob Content Creation oder Streaming mitversichert ist und bis zu welcher Umsatzgrenze.
Schritt 2: Dokumentiere deine Einnahmen. Wenn du nebenberuflich tätig bist, solltest du das belegen können.
Schritt 3: Hol dir individuelle Beratung. Jede Situation ist anders und eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Die richtige Absicherung hängt von deinem Umsatz, deiner Art des Contents und deinen Zukunftsplänen ab.
Schritt 4: Schließ keine Versicherung blind online ab. Lass dich beraten, welche Bausteine für dich wirklich Sinn machen.
Häufig gestellte Fragen
Bin ich über meine Eltern mitversichert? In der Privathaftpflicht deiner Eltern bist du in der Regel nur für private Tätigkeiten mitversichert, nicht für selbstständige oder gewerbliche Aktivitäten. Sobald du mit Streaming Geld verdienst, benötigst du eine eigene Absicherung.
Was passiert, wenn ich keine Versicherung habe und abgemahnt werde? Du musst die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Das können schnell mehrere tausend Euro sein: Anwaltskosten der Gegenseite, eigene Anwaltskosten, Schadensersatz und eventuell Vertragsstrafen.
Kann ich die Versicherung steuerlich absetzen? Ja, als Selbstständige*r kannst du die Berufshaftpflichtversicherung als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
Greift die Versicherung auch rückwirkend? Nein. Versicherungen greifen nur für Schadensfälle, die nach Versicherungsbeginn eintreten. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig abzusichern.
Brauche ich als kleiner Streamer wirklich eine Versicherung? Ja. Abmahnungen und Rechtsverletzungen können auch kleine Streamer*innen treffen. Manchmal werden gerade kleinere Creator abgemahnt, weil Anwaltskanzleien davon ausgehen, dass diese sich weniger gut auskennen.
Besser früh als zu spät absichern
Die normale Privathaftpflichtversicherung reicht für Content Creator in den wenigsten Fällen aus. Sobald du mit Streaming, YouTube oder Social Media Geld verdienst, bewegst du dich in einem rechtlichen Graubereich, wenn du dich nur auf deine Privathaftpflicht verlässt. Die typischen Risiken wie Urheberrechtsverletzungen oder Abmahnungen sind dort gar nicht versichert.
Eine spezialisierte Berufshaftpflicht für Content Creator ist bezahlbar, gibt dir Sicherheit und schützt dich vor existenzbedrohenden Kosten. Je früher du dich damit auseinandersetzt, desto besser.
Du bist unsicher, welche Absicherung für deine konkrete Situation die richtige ist? Lass uns gemeinsam schauen, wie du optimal geschützt bist, ohne für unnötige Bausteine zu bezahlen.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Die tatsächlichen Versicherungsleistungen hängen von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Eine persönliche Beratung ersetzt dieser Artikel nicht.
